Rechtliches

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Universität Bayreuth ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit dem Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG) und der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV) barrierefrei zugänglich zu machen. Beide setzen die Richtlinie (EU) 2016/2102 um. Diese Erklärung gilt für die Website ki-tutorien.bayern des Programms KI-Tutorien Bayern, betrieben vom Zentrum für Hochschullehre der Universität Bayreuth.

Stand der Vereinbarkeit

Die Website ist mit den Anforderungen der EN 301 549 beziehungsweise der WCAG 2.1 auf Stufe AA teilweise vereinbar. Die bekannten Einschränkungen stehen im nächsten Abschnitt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Erstellung dieser Erklärung

Die Erklärung wurde am 24. September 2026 erstellt. Sie beruht auf einer Selbstbewertung anhand der WCAG 2.1: geprüft wurden Sprachauszeichnung, Textalternativen für Bilder, Überschriftenstruktur, Sprunglink zum Inhalt, Beschriftung von Schaltflächen und Eingabefeldern, Tastaturbedienung, Farbkontraste und die Einstellung „Bewegung reduzieren“. Dabei gefundene Kontrastmängel bei Textlinks wurden behoben. Zuletzt überprüft am 24. September 2026.

Barrieren melden

Wenn dir Barrieren auffallen oder du Inhalte in einer zugänglichen Form brauchst, schreib uns:

Zentrum für Hochschullehre, Universität Bayreuth
Programm KI-Tutorien Bayern
Universitätsstraße 30, 95447 Bayreuth
E-Mail: kontakt@ki-tutorien.bayern

Durchsetzungsverfahren

Bleibt deine Meldung innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, kannst du bei der Durchsetzungsstelle beantragen zu prüfen, ob die Anforderungen an die Barrierefreiheit eingehalten sind. Der Antrag geht online über das Formular des Landesamts.

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47, 81541 München
E-Mail: bitv@ldbv.bayern.de
Web: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv